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Prüfungsrichtlinien und Hilfsmittel festlegen

Eine der ersten Handlungen nach dem Sie sich für eine E-Prüfung entschieden haben, sollte das Festlegen von Prüfungsrichtlinien sein. Die viele Parameter der Planung einer E-Prüfungen hängen damit zusammen.

Das Datum und Zeitfenster ist maßgeblich für die Raumbeschaffung bzw. Computerpoolraumbeschaffung. Die Erwartungen an die Prüfungsteilnehmenden hängen hiervon ab. Falls beispielsweise keine Computerpoolräume beschaffbar sind, dann muss der Plan angepasst werden Auswege wären: BYODs zuzulassen, befreundete Hochschulen nach Kapazität zu fragen, die Prüfung in mehreren Schichten zu schreiben oder eine Terminverschiebung auszuhandeln.
Die Festlegung der Hilfsmittel (und auch der Ausschluss von allem anderen) kann Auswirkungen auf Vorbereitungen haben. Einige Webseiten zuzulassen ist relativ einfach konfiguriert im Safe Exam Browser

Zeiten und Datum eintragen. Das Zeitfenster sollte immer angemessen länger sein als die Bearbeitungsdauer. Hilfsmittel Webseiten: Es bereits Webseiten eingetragen, die in der Safe Exam Browser Standard-Whitelist enthalten sind. Was davon nicht gebraucht wird einfach ein aus dieser Liste löschen. Die Hilfsmittel auf Webseiten müssen in der Prüfung verlinkt sein. (Beschreibungsseite im Test (1.Seite im Test), im Textblock im Test oder diese Prüfungsrichtlinien im Test verlinken.) Weitere Webseiten können hier eingetragen werden, aber müssen auch in der Safe Exam Browser Konfiguration enthalten sein. Hilfsmittel PDFs in der Prüfung anschauen: Dokumentation durch E-Prüfungsteam in Erstellung - Bitte Anfragen. Im Prinzip nicht schwierig, aber Anleitung hilft. Applikationen und Programme in der Prüfung verwenden.  Die Programme müssen in den Computerpoolräumen installiert sein. Die Programme müssen im Whitelisting der Safe Exam Browser Konfiguration enthalten sein. Das E-Prüfungsteam hilft gerne weiter. Die weiteren Regelungen dürfen angepasst werden. Jedoch ist dabei dem Willen der Computerpoolraumbetreiber Rechnung zu tragen. Weitere Regelungen dürfen hinzugefügt werden.

Die Prüfungsrichtlinien sind als erledigt zu markieren durch die Prüflinge und als Voraussetzung zum Öffnen der Prüfung eingesetzt.