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Aufbewahrung bzw. Archivierung von E-Prüfungen

Das Lehrpersonal braucht nur die folgenden Regelungen zu lesen: Aufbewahrungspflichten / Archivierung von Prüfungen

Im Allgemeinen ist nichts weiter zu tun als den Prüfungskurs stehen zu lassen bis die Fristen abgelaufen sind und regelmäßig Wiederherstellungspunkte zu setzen, wenn Meilensteine erreicht wurden.
Das Anlegen von Backups des eigenen (Prüfungs)kurses kann unter Kurs Backup anlegen nachgelesen werden.

Das Anbieten der Prüfungskurse an das Universitätsarchiv wird aktuell von E-Learning Arbeitsgruppe der HDA übernommen. Hierbei ist für die Lehrstühle nichts weiter zu tun.

Das Moodle Exam wird täglich vom HRZ gesichert und somit auch die E-Prüfungen. Es jedoch keinesfalls schädlich Tabellen, Auszüge und Kursbackups auch lokal oder in geeigneten Netzwerkspeichern zu sichern, jedoch müssen Sie hier selbständig die Löschung nach Fristablauf anstoßen.