Skip to main content

Nachteilsausgleich und Barrierefreiheit

Rollen: Prüfer:in, Assistent:in, Supporter

Unterschiedliche Ausprägungen von Nachteilsausgleiche und Barrierefreiheit

Nachteilsaugleiche werden üblicherweise durch ein ärtztliches Begleitschreiben belegt bzw. Beschlüsse der zuständigen Prüfungskommission basieren darauf. Die Beschlüsse können Anweisungen oder Empfehlungen enthalten, die teilweise sehr gut mit E-Prüfungen umgesetzt werden können.
Anträge und Anfragen zur Beachtung der Barrierefreiheit können von Betroffenen Personen an die Prüfungsleitung gerichtet werden, die ihrerer aktuellen Lebenssituation Abhilfe schaffen soll. Oftmals sind die Gründe offensichtlich und kümmern sich direkt um die Anliegen oder Sie leiten die Anfragen weiter zu zuständigen Prüfungskommission. Aus beiden Wegen ergeben sich Maßnahmen unter Einbeziehung der Betroffenen bezüglich Barrierefreiheit, die eine Prüfungsleitung an besten Wissen Gewissen umsetzen sollte. Barrierefreiheit ist eines der Ziele der TUDa und es sei ein Überblick über laufende Barrierefreiheitsmaßnahmen der TUDa Stand Juni 2024 an dieser Stelle gegeben: Barrierefreiheit für TU Webseiten, Projekt Handicap, Barrierefrei studieren Auftritt TUDa und E-Learning Blog zur Barrierefreiheit.
Allgemeine Anfragen sind neben den Nachteilsausgleichen und den Barrierefreiheitsanforderungen, eine eher informelle Form des Hilfegesuchs, die kurzfristige Linderung eines Problems bringen soll. Beispielsweise können Anreiseprobleme durch laufende Bahnstreiks oder Flugausfälle bei Auslandssemester oder auch bei Krankheitsbilder, welche die mentale Leistungsfähigkeit nach Ermessen des betroffenen nicht einschränken (Beinbruch, Quarantäne, etc) können mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der Fernaufsicht leicht behoben werden. Allgemeine Anträge können durchaus von einer Prüfungsleitung abgelehnt oder zur Prüfungskommission delegiert werden. Die Frage der Verhältnismäßigkeit ist zu klären, ob der Mehraufwand es rechtfertigt jemanden von der Prüfung auszuschließen oder das Bestehen der Prüfung nicht zu ermöglichen. Bedenken Sie, dass die Betroffenen entweder Ihr Anliegen eskalieren oder sich ihr Studium höchstwahrscheinlich verlängert.

Zusammengefasst
  • Barrierefreiheit schafft überhaupt Zugang zu Prüfungen für alle.
  • Nachteilsausgleich ist ein Beschluss einer Prüfungskommission zu einer betroffenen Person
  • Anträge / Anfragen sind grundsätzlich entscheidbar, aber sollten Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit und Chancengleichheit beachten. Anträge sind in Prüfungskursen, die auf Referenzkursen basieren bereits vorbereitet.
  • Nachteilsausgleiche und Barrierefreiheit sind Umsetzungsziele der TUDa.

Massnahmen zur Umsetzung von Nachteilsausgleichen, Barrierefreiheit und Anträgen

An dieser Stelle werden typische Massnahmen und Wege zur Umsetzungen vorgestellt. Die Massnahmen und Werkzeuge eignen sich grundsätzlich für Nachteilsausgleiche, Barrierefreiheit und Anträge.

  • Zeitliche Nachteilausgleiche
  • Örtliche Nachteilsausgleiche
  • Farbsehbeeinträchtigungen vorbeugen - Text todo
  • Allgemeine Sehbarrierefreiheit - Text todo
  • Vorlesefunktionen und Diktierfunktionen - Text todo
  • Sprachliche Barrierefreiheit - Text todo
  • Hörbarrierefreiheit - Text todo
  • Eingeschränkte Bewegungsfreiheit - Text Todo
  • Konzentrationsprobleme - Text todo