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Aufbewahrungspflichten / Archivierung von Prüfungen

Die Archivierung bzw. Aufbewahrung von Prüfungen ist in der Einschreibeordnung der Technischen Universität Darmstadt (ESO) geregelt in §28 [1]. Die relevanten Absätze sind 2, 4, 6 und 7.

Zusammengefasst:

  • Prüfungen werden 2 Jahre aufbewahrt und nach maximal 3 Jahren vernichtet. [2]
  • Prüfungen werden nur vernichtet, wenn keine offenen Verfahren bestehen und keine Anfechtung der Bewertung mehr möglich ist. Verwaltungsakte (also auch Prüfungen) können ein Jahr lang angefochten werden.
  • E-Prüfungen werden elektronisch gelagert und durch Back-Ups gesichert.

Für E-Prüfungen mit Moodle bedeutet das, dass die Prüfungskurse bestehen bleiben und mit täglichen Backups des HRZ gesichert werden.
Nach Ablauf der Löschfristen werden die E-Prüfungskurse dem Universitätsarchiv angeboten zur Archivierung für zukünftige Historiker.

[1] [Link: Einschreibeordnung der Technischen Universität Darmstadt (ESO) aus 2023]https://www.intern.tu-darmstadt.de/media/dezernat_ii/satzungsbeilagen/SB_2023_VIII.pdf)2023
[2] Hinweis: Streng genommen werden die Prüfungen dem Universitätsarchiv angeboten zur Aufbewahrung für zukünftige Historiker und deren zukünftiger wissenschaftlicher Arbeit über die Gegenwart.