Allgemeine Prüfungsbestimmungen der TUDa
Die APB der TUDa
regelt den grundsätzlich Prüfungen und somit auch den grundsätzlichen Einsatz von E-Prüfungen. Hier sind die Bewertungen von Antwortwahlverfahrenaufgaben und die Anteile von Antwortwahlverfahrenaufgaben vorgegeben. Zusammenfassend ist darauf zu achten, dass die Prüfungsform nach Modulhandbuch einzuhalten ist. Die Prüfungsform "Fachprüfung" kann als schriftliche Prüfung angesetzt werden. In diesem Fall muss der Anteil der Antwortwahlverfahrenaufgaben kleiner 50% sein, wie bei der schriftlichen Prüfung. Die Sonderform Antwortwahlverfahrenprüfung enthält 100% Antwortverfahrenaufgaben und ist schriftlich. Anteile zwischen 50% und 100% müssen von der zuständigen Prüfungskommission genehmigt werden.
Daraus ergibt sich der Einsatz der mctu Direktive, welche Multiple-Choice-Fragen
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Hessisches Hochschulgesetz §23
Dieser Paragraph hält die Hochschulen explizit an neue Wege zu gehen und ist die Grundlage für die E-Prüfungssatzung der TUDa.