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Nutzungsbedingungen SMOWL-Fernaufsichtsprüfung

Nutzungsbedingungen des Betreibers E-Learning Gruppe

  • SMOWL ist ein spanischer Anbieter für Fernaufsichtssoftware, die Datenverarbeitung findet auf AWS Servern statt. Diese Datenverarbeitung ist, aber seit 11. Juli 2023 durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU Kommission gedeckt. 
  • Sie können nur an der Fernaufsichtsprüfung mit SMOWL teilnehmen, wenn Sie eine Anmeldung durchgeführt haben oder Ihr Antrag zur Fernaufsichtsprüfung akzeptiert wurde.
  • Sie können nur an der Fernaufsichtsprüfung mit SMOWL teilnehmen, wenn Sie die Nutzungsbedingungen(diese hier) und Klausurrichtlinien akzeptieren.
  • Diese Software ist in der Pilotierung. Details werden in den 2 Monaten geklärt bzw. untersucht. Fragen an Julian.Prommer@tu-darmstadt.de.
  • SMOWL ist freigegeben zur freiwilligen Verwendung
  • In einigen Klausuren kann Ihnen die Prüfungsleitung die Wahl zwischen Proctorio und SMOWL anbieten, wobei Sie am Prüfungstag selbst entscheiden müssen, welche Software Sie anwenden. Üblich ist jedoch die Absicherungssoftware vorzuschreiben. Näheres ist im Prüfungskurs geregelt.

Vorbereitungen und Verhaltensregeln während der SMOWL-Fernaufsichtsprüfung

  • Während der Prüfung ist Reden nicht gestattet: 
    • Verhalten Sie sich wie bei einer Prüfung vor Ort.
    • Unaufgefordertes Reden kann Ihnen die Prüfungsleitung als Täuschungsversuch auslegen.
  • Die frontale Kamera korrekt einstellen. Das betrifft vor allem folgende Punkte:
    • Die Aufnahme sollte das komplette Gesicht und einen Teil des Oberkörpers aufnehmen.
    • Die Aufnahme muss frontal sein.
    • Die Aufnahme muss gut beleuchtet sein. Achten Sie darauf, dass Rollläden, Lampen etc. im VORHINEIN korrekt eingestellt sind.
    • Testen Sie Ihr Computersetup mit einer Kamera-App bzw. einem Zoommeeting
    • Wenn die Aufnahmeregelungen nicht beachtet werden, dann kann dies als Täuschungsversuch ausgelegt werden oder zur Annullierung der Prüfung führen.
  • Die Smartphone-Kamera ist korrekt einzustellen.
    • Das Blickfeld soll den Arbeitsbereich (Maus, Tastatur, Monitore und andere erlaubte Hilfsmittel) abdecken
    • Ihr Kopf ist seitlich zu sehen, es ist ausreichend, wenn Sie irgendwie erkennbar sind.
    • Die Position der Smartphone Kamera ist seitlich neben Ihnen üblicherweise, damit alle Anforderungen erfüllt werden können.
  • Der Desktop ist zu teilen und wird aufgenommen.
  • Empfehlung: Am besten ein zweites Eingabegerät bereit halten, für den Fall, dass das Erste nicht mehr funktioniert. Ansonsten sind Sie während der Prüfung unfähig, Eingaben zu tätigen.
  • Empfehlung: Schreiben Sie die im Prüfungskurs ausgewiesene Hotline-Nummer für technische Probleme auf einen Zettel für den Fall einer Netzwerkunterbrechung.

Moodle und SMOWL:

  • SMOWL wird Sie niemals automatisiert von der Prüfung ausschließen. Die Prüfungsleitung entscheidet über Täuschungsversuche. 
  • Bei Verbindungsabrissen oder Ähnlichem: Sie können, wenn die Prüfungsleitung nichts anderes festlegt, die Prüfung immer wieder betreten bis die Prüfung abgegeben wurde.
  • Sie müssen eine aktuelle Version eines gängigen Webbrowser verwenden. Beispielsweise
  • Sie verpflichten sich das Programm CM, das Bestandteil von SMOWL ist zu installieren und dieses nicht zu manipulieren.
  • Sie stimmen zu, dass SMOWL Aufzeichnungen von einer Webcam, dem Computermikrofon, dem Desktop, der Browserhistorie und der ausgeführten Programme während der Prüfung auf Ihrem Endgerät tätigt und mit einem symmetrischen Schlüssel vom Prüfungskurs verschlüsselt. Die verschlüsselten Daten werden in einem europäischen Rechenzentrum der Amazon Cloud aufbewahrt. Unverschlüsselten Zugriff auf diese Daten hat nur die Prüfungsleitung und die Administration für Fernaufsichtsprüfungen sowie die SMOWL Serverfarm in Spanien, welche das Postprocessing durchführt. Die prozessierten Daten werden wieder verschlüsselt in der Amazon Cloud hinterlegt und bleiben für den Cloudbetreiber weiterhin unbrauchbar.
  • Sie stimmen zu das die Aufnahmen nach Täuschungsverdachtsfällen gefiltert werden und von der Prüfungsleitung untersucht werden. Eventuell belastendes Aufzeichnungsmaterial wird zur Beweisführung von Täuschungsverdachtsfällen verwendet.
  • Beim Einsatz von SMOWL kann die Anzahl der Bildschirme beschränkt werden. Wenn in den Klausurrichtlinien diesbezüglich nichts geregelt ist, dann dürfen Sie mehrere Monitore verwenden,
  • Das Deaktivieren von Webcam, Smartphone-Kamera oder Mikrofon während der Prüfung wird als Täuschungsversuch gewertet.
  • Bei Ausfall von Webcam oder Smartphone-Cam oder Mikrofon wegen eines technischen Problems kann dies zur Annullierung des Prüfungsversuchs führen.
  • Sie nehmen zur Kenntnis, das SMOWL wenig Feedback während der Klausur über Verstöße gibt.  
  • Alle Vorfälle werden im Nachgang analysiert. Alle Entscheidungen über den Ausgang legt die Prüfungsleitung fest.
  • SMOWL wird Ihr Verhalten untersuchen und Auffälligkeiten markieren. Verhalten Sie sich unter Beachtung der zugelassenen Hilfsmittel angemessen. 
  • SMOWL wird Protokollieren, wenn Sie sich aus dem Sichtfeld der Kameras entfernen. Die Prüfungsleitung wird mit den Protokollen abgleichen, ob die Abwesenheit genehmigt wurde.
  • SMOWL wird Ihr Nutzerverhalten bezüglich Audiopegel, Gespräche und Interaktion mit dem Browser sowie Programmen untersuchen, um Anomalien festzustellen.
  • SMOWL und Prüfungs-Moodle liefern der Prüfungsleitung Daten über Ihre Internetverbindung und ihren Standort. Wenn mehrere Personen über die gleiche Internetverbindung verbunden sind, dann werden diese Einreichungen besonders stark verglichen. 
  • Die von SMOWL gesammelten Daten werden gelöscht sobald alle offenen Verfahren bezüglich: Täuschungsvorfälle, unter Vorbehalt erledigte Prüfungen und Widerspruchsverfahren abgeschlossen sind.
  • Die gesammelten Verkehrsdaten und Logeinträge der Prüfungsinstanz von Moodle werden gelöscht, wenn alle Widerspruchsverfahren, Täuschungsvorfälle und unter Vorbehalt geschriebene Prüfungen aufgelöst sind.
  • Einsicht in die von SMOWL gesammelten Daten ist bei der Prüfungsleitung zu beantragen.
  • Die Einstellungen von SMOWL werden in den Klausurrichtlinien offen gelegt.

Begleitmeeting per Zoom und Hotline

  • Als Rückkanal für technische Probleme kann ein Zoom Meeting eingerichtet werden und/oder eine Telefon-Hotline.
  • Die Hotline ist reserviert für schwere Probleme, das heißt die Netzwerkverbindung ist derart zusammengebrochen, dass das Zoom-Meeting nicht betreten werden kann zur Problembehandlung.
  • Die Prüfungsleitung kann in den Klausurrichtlinien festlegen, ob das Meeting verpflichtend ist oder freiwillig. Falls nichts geregelt, dann ist es freiwillig.
  • Die Rückfragen sind per Chat einzureichen.
  • Im Begleitmeeting ist, wenn nicht anders angeordnet ist die Kamera und das Mikrofon deaktiviert zu belassen.
  • Das Begleitmeeting kann nur mit einem Zoom-Konto mit TU-Campus Lizenz betreten werden. Die Campuslizenz für Zoom wird über das HRZ eingerichtet: Zoom X HRZ
  • Inhaltliche Rückfragen werden nur in Ausnahmefällen beantwortet. Verständnisfragen bezüglich der Aufgabenstellung werden beantwortet. Diese sind an die Prüfungsleitung zu richten mit Hilfe des Zoom-Chats.
  • Ansagen während der Prüfung erfolgen per Zoom-Chat und es erfolgt gegebenenfalls ein mündlicher Hinweis auf den Chat zu achten.
  • Die Prüfungsleitung behält sich vor Chatverläufe, Screenshots oder Videoausschnitte anzufertigen, wenn ein Täuschungsverdacht akut vorliegt.
  • Bei individuellen Problemen durch äußere Einflüsse wie Baulärm oder Ähnliches ist die Aufsicht oder die Prüfungsleitung zu informieren, welche den Vorgang protokolliert. Die Prüfungsleitung entscheidet, wie weiterfahren wird.
  • Toilettengänge sind bei der Prüfungsleitung durch den Zoom-Chat anzumelden und werden durch die Prüfungsleitung genehmigt oder in eine geordnete Reihenfolge gebracht. Melden Sie sich zurück, wenn Sie fertig sind.
  • Allen Anordnungen bezüglich der Prüfung haben Sie nach Aufforderung unverzüglich Folge zu leisten.

Ausweiskontrolle

  • Beachten Sie unbedingt: Der Registierungsprozess für SMOWL gilt für SMOWL Klausuren auch für Demoklausuren. Erledigen Sie die Registrierung immer gewissenhaft!
  • Es wird einmalig zu Beginn der Testlaufs/Klausur ein Bild von Ihnen und Ihrem Lichtbildausweis aufgenommen.
  • Die Kombination aus einer Videoaufnahmesequenz, Bild Ihres Gesichtes und Lichtbildausweis wird einmalig gegenseitig verglichen durch SMOWL. 
  • Diese Kombination dient als Referenzmaterial um die Aufnahmen Ihrer Person während der Klausur zu vergleichen. Nach der Klausur erhält die Prüfungsleitung Rückmeldung über die Fälle, die nicht automatisiert positiv entschieden werden konnten und muss diese Sichten.
  • Im Bedarfsfall wird ein nachträgliches Ausweiskontrollmeeting angeordnet. Dabei sind Studienausweis und amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Das Meeting erfordert den Einsatz der Zoom-Campus-Lizenz. 

Erkrankungen

  • Im Falle einer Erkrankung ist vor der Prüfung ist ein Attest einzureichen. Nachträgliche Abmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie während der Prüfung erkranken, dann muss dies durch ein ärztliches Attest belegt werden.
  • Unter Quarantäne befindliche Prüfungsteilnehmenden sind aufgefordert nur per Fernaufsichtsprüfung die Prüfung zu bestreiten.

Mit betreten der Prüfung bestätigen Sie, die Einreichungen der Prüfung alleine und ohne Hilfe Dritter anzufertigen. Sie verwenden keine unerlaubten Hilfsmittel. Nähere Regelungen zu den Hilfsmitteln und Quellen sind in den Klausurrichtlinien einzusehen.