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Umsetzung von Vorlese- und Diktierfunktionen

Rollen: Prüfer:in, Assistent:in, Support
Zuarbeit: Prüfungsdesigner:in

Umsetzung von Vorlese- und Diktierfunktionen

Wenn die Digitale Barrierefreiheit und Gestaltung angewendet wurde, dann ist die wichtigste Voraussetzung erfüllt. Mit der betroffenen Person ist auszuhandeln, was zweckmäßige Massnahmen sind. Sie unterscheiden von Person zu Person und der individuellen Einschränkungen - möglicherweise sind verschiedene Einschränkungen verschränkt und müssen insgesamt in Einklang gebracht werden.

Texterfassungseinträchtigungen: Blindheit, nahezu blind, Dyslexi und weitere

Lösungsansätze:

  • Vorlesefunktionen/-programme verwenden in Verbindung mit Kopfhörer. Diese Programme können im Safe Exam Browser angewendet werden mit durch geeignetes Whitelisting auf BYODs. Normalerweise werden Programme im Whitelisting von BYODs nicht empfohlen. Hier liegen Einzelfälle vor, die gut getestet werden können. Computerpoolräume bieten sich meistens nicht an, weil die notwendige Software zur Installation oftmals Adminrechte benötigt. Bei portabler Software sollte dies kein Problem darstellen. Wenn solch ein Setup bereits ausreichend ist, dann steht im Prinzip der in der Gruppe/Kohorten ingrierten Teilnahme an der Prüfung nichts im Wege. Technisch gesehen kann die Safe Exam Browser Konfiguration, die gleiche sein für alle Personen oder die Prüfung wird dupliziert und eine eigene Konfiguration angewendet.
  • Vorlesefunktionen/-pgrogramme mit Kopfhörer ohne die Anwendung von Safe Exam Browser erfordert zumindest mehr Aufmerksamkeit der Aufsicht, weil der Computer nicht im Kioskmodus betrieben wird und damit auf unerlaubte Hilfsmittel verstärkt geachtet werden muss. Die Gleichbehandlung kann verzerrt sein, weil mehr Aufsicht mehr Stress erzeugen kann.
  • Vorlesefunktionen/-pgrogramme ohne Kopfhörer mit Safe Exam Browser ist nur an einem Einzelarbeitsplatz realisitisch umsetzbar und benötigt eine Aufsichtsperson.
  • Vorlesefunktionen/-pgrogramme ohne Kopfhörer kann bei der Teilnahme an einer Fernaufsichtsprüfung mit typischer Fernaufsichtssoftware angewendet werden. Hierbei ist nichts weiter vorzubereiten aus technischer Sicht außer den üblichen Vorbereitungen auf eine Fernaufsichtsprüfung für Studierende. Eine Betreuungsperson kann hilfreich sein, beim Einrichten der Kamera(s).
  • Direktes Vorlesen durch Betreuungspersonal kann in der Fernaufsicht umgesetzt werden, weil keine Prüfungsteilnehmenden gestört werden.
  • Direktes Vorlesen durch Betreuungspersonal kann an einem Einzelarbeitsplatz in der Hochschule mit der üblichen Absicherung durch Safe Exam Browser und einer Aufsicht durchgeführt werden.
  • Haptische Monitore können in Verbindung mit BYODs verwendet werden, jedoch muss die Räumlichkeit entsprechende Ablagefläche bieten. Hörsäle sind damit eher weniger geeignet. Seminarräume können sicher verwendet werden. Hierbei ist zu prüfen, ob die Hardware im Safe Exam Browser zum Einsatz gebracht werden kann, falls nicht fällt erhöhte Aufsichtsarbeit an.
  • Haptische Monitore können in der Fernaufsicht zum Einsatz gebracht werden. Eine Betreuungsperson kann hilfreich sein, beim Einrichten der Kamera(s).
Textverfassungsbeeinträchtigungen (Dysgaphie und deren Ausprägungen, möglicherweise Blindheit)