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Nutzungsbedingungen einfügen

Rollen: Prüfer:in, Assistent:in, Support

Vorwort Nutzungsbedingungen

Der Einsatz von Computersystemen zieht im behördlichen Rahmen regelmäßig Aufklärungspflichten nach sich. Damit der Aufklärungspflicht effizient nachgekommen werden kann, sind verschiedene Sätze von Nutzungsbedingungen vorbereitet worden. Prüfungskurse, die auf Kursvorlagen basieren, haben bereits Verlinkungen eingebaut. Bei leeren Prüfungskursen sind die Nutzungsbedingungen geeignet einzubringen.

Wenn Sie eine reine Computerpoolraumprüfung planen, dann brauchen Sie sich zunächst nur die Computerpoolraum Nutzungsbedingungen zu kümmern. Eventuelle Spezialfälle für Barrierefreiheit und Nachteilsausgleiche können anfallen und sollten auch im Einzelfall passend umgesetzt werden.

Grundsätzlich kann der Einsatz von Hardware der Hochschule wie Computerpoolräume angeordnet werden. Das Wahlverfahren entfällt hierbei. Die Regelungen sind entsprechend anders:

  1. Nutzungsbedingungen für Computerpoolräume müssen zugänglich sein.
  2. Nutzungsbedingungen für Computerpoolräume brauchen keine Zustimmung der Prüfungsteilnehmenden.
  3. Ein transparentes Antragswesen zur Förderung von Barrierefreiheit, Mobilität und Nachteilsausgleichen, darf Angeboten werden, damit in Ausnahmefällen private Hardware und ggf. auch Fernaufsicht angewendet werden kann. Umn diese Vorhaben zu unterstützen können die hier bereitgestellten Nutzungsbedingungen Anwendung finden.

Grundsätzlich ist der Einsatz privater Hardware (BYODs) zulässig mit zwei Voraussetzungen:

  1. Private Hardware kann per Wahl der Prüfungsform mit echten Alternativen (Leihcomputer der TUDa, Computerpoolräume usw.) oder vorgeschrieben werden, jedoch nur mit einem transparaten Antragsweg für Alternative Geräte (Leihcomputer der TUDa etc).
  2. Die Prüfungsteilnehmenden werden informiert über die Auswirkungen auf Ihren Computer, Datenschutz, Zweck und Abläufe. Die Regelungen werden in den Nutzungsbedinungen festgehalten. Die Fernaufsichtsprüfungen werden ebenfalls auf BYODs durchgeführt und unterscheiden sich durch eigenen Satz von Nutzungsbedinungen.
  3. Die Prüfungsteilnehmenden stimmen beim Einsatz von BYODs grundsätzlich zu bzw. erklären die Regeln verstanden zu haben.
Nutzungsbedingungen der Computerpoolräume

Referenz zu den Nutzungsbedingungen der Computerpoolräume
Leere Kurse: Wenn Sie nur Computerpoolräume verwenden wollen und andere Ausführungsformen nur per Antrag vorgesehen sind, dann können Sie Nutzungsbedingungen entweder an geeigneter Stelle referenzieren oder kopieren.
Prüfungskurse Nach Vorlage: solche Prüfungskurse werden mit Refrenzen und der restlichen Infrastruktur ausgeliefet.

Nutzungsbedingungen für Safe Exam Browser Prüfungen auf dem eigenen Computer

Wenn Sie BYODs in der Hochschule einsetzen möchten, dann verweisen Sie auf die: Nutzungsbedingungen - Terms of use : Bring your own Devices & Safe Exam Browser.
Prüfungskursen, Nach Vorlage,
die geschaffen wurden, wurden Refrenzen mit der restlichen Infrastruktur mitgeliefert.
Leere Prüfungskurse
Best Practice: Die Referenz muss mit einer Aktivität vom Typ LINK/URL geschaffen werden, damit eine manuelle Abschlussverfolgung gesetzt werden kann. Diese kann wiederum in Aktivitäten vom Typ Test als Voraussetzung für den Zugang verwendet werden.
Alternativ können Sie auch die Texte auch in Ihren Prüfungskurs kopieren. In diesem Fall können die Aktivitäten vom Typ Textseite, Text-und Medienfeld oder Gruppenwahl vorgeschlagen werden, weil diese sich auch gut für Abschlussverfolgung- und Vorrausetzungsstrukturen eignen. Anmerkung zur Gruppenwahl: Platzieren Sie dort alle Nutzungsbedingungen und Prüfungsrichtlinien, die angeboten werden sollen und tragen sinngemäß die Regelung vor und/oder nach den Texten ein: "Durch die Gruppenwahl stimmen Sie den zugehörigen Regelungen zu."

Nutzungsbedingungen SMOWL-Fernaufsichtsprüfung

Die Nutzungsbedingungen SMOWL-Fernaufsichtsprüfungen sind analog zu Nutzungsbedingungen für Safe Exam Browser Prüfungen auf dem eigenen Computer bezüglich vorgehen und Best-Practice.

Nutzungsbedingungen Proctorio

Die Nutzungsbedingungen Proctorio-Fernaufsichtsprüfungen sind analog zu Nutzungsbedingungen für Safe Exam Browser Prüfungen auf dem eigenen Computer bezüglich vorgehen und Best-Practice.
Hinweis: Proctorio ist nur in Einzelfällen zu verwenden.

Pflege der Nutzungsbedingungen

Die hier einsehbaren Nutzungsbedingungen werden üblicherweise nach einer Prüfungsphase auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Bei schwerwiegenden Änderungsbedarf werden Anpassungen sofort vorgenommen, die Prüfungsleitungen so gut geht es möglich ist bei solchen Vorfällen benachrichtigt. Wenn Sie auf die Nutzungsbedingungen referenzieren statt kopieren, dann liegt immer die frischeste Ausführung vor.


Nächster Schritt: Import der Prüfungsteilnehmenden